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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen s.kielhorn 2017-07-04T21:54:52+00:00

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SK – Carport

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen der Firma SK-Carport und werden Inhalt dieses Vertrages.
Alle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und uns bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote gelten freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertragsschluss entsteht mit der Unterzeichnung des Angebotes/Vertrages durch den Auftraggeber.

§ 3 Behördliche Genehmigung

Der Auftraggeber wird auf Wunsch vom Auftragnehmer beim Bauantrag unterstützt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, gemäß §§ 346 ff. BGB vom Vertrag zurückzutreten, wenn das Vorhaben durch die Behörde abgelehnt wird. Der Rücktrittserklärung ist eine Kopie des Ablehnungsbescheides beizufügen.

§ 4 Ausführungsfristen

Die Einhaltung einer vereinbarten Montagefrist setzt voraus, dass die behördlichen Genehmigungen vor Baubeginn bei uns eingegangen sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet eine reibungslose Durchführung der Montagearbeiten zu gewährleisten.
Nach der Fertigstellung eines Bauvorhabens erfolgt eine schriftliche Bauabnahme durch die
Firma SK – Carport und dem Auftraggeber.

§ 5 Preise und Zahlung

Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt auf das Konto, das in der Rechnung steht, zu überweisen.

§ 6 Montage/Anlieferung

Die Montage/Anlieferung erfolgt wie im Angebot beschrieben.
Der Auftraggeber verpflichtet sich die Abstandsflächen nach den behördlichen Bestimmungen abzustecken. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, dass er bauberechtigt ist. Der Bauplatz muss für die Montage frei von Hindernissen sein. Alle notwendigen Höhenangaben muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer bekannt geben, insbesondere wenn nach Fertigstellung der Bauplatz oberflächenbefestigt werden soll. Die Stellfläche sollte daher eben sein, gegebenenfalls muss diese nachträglich bauseits dem Höhenbezugspunkt angepasst werden. Materialien aus der vorhandenen Oberflächenbefestigung des Bauplatzes ( Pflaster, Steinplatten ) werden zwecks Fundamenterstellung vom Auftragnehmer entnommen und nach Fertigstellung der Montage bis an den Pfosten angepasst. Der Auftraggeber ist verpflichtet Leitungen und Rohrleitungen dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.
Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Wasser und Strom während der Montage zur Verfügung.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache vor.

2 Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

§ 8 Gewährleistung

1 Soweit die in unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.

2 Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen dem Besteller und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzten oder die Verwendung allgemein eignet oder er nicht die Eigenschaften, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnten, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.

3 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen eines Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt.

4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

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Kontakt

  • Sk-Carport
    Sven Kielhorn
    Gigasstr. 30
    48153 Münster

  • 0251 – 535 566 12
  • info@sk-carport.de

  • Montag – Freitag: 8:00 – 18:00 Uhr
    Samstag: 9:00 – 14:00 Uhr

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